Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zulassungsstelle Essen: Anschrift, Kartenansicht, Kontaktdaten sowie Hinweise dazu, welche Kennzeichen in der Zulassungsstelle Essen vergeben bzw. registriert werden können. Außerdem erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie Ihr Kfz in Essen schnell und unkompliziert zulassen.
Anschrift der Zulassungsstelle Essen | |
Name der Stelle | Essen |
Straße | Kaiser-Otto-Platz 5 |
Stadt | Essen |
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Essen | |
Telefon | 0201-88-33798 |
Fax | 0201-88-33599 |
E-Mail Adresse | kfz@einwohneramt.essen.de |
Webseite | einwohneramt.essen.de |
Nachfolgend sehen Sie die aktuellen Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Essen. Für Sondertermine, abweichende Anliegen oder kurzfristige Änderungen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle. Sollten die hier angezeigten Zeiten nicht mehr aktuell sein, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis – wir aktualisieren die Angaben umgehend.
In der Regel können Sie vorab online oder telefonisch einen Termin bei der Zulassungsstelle Essen buchen. Viele Behörden bieten dafür inzwischen ein Terminportal an. Die notwendigen Kontaktdaten und Links finden Sie oben auf dieser Seite.
Tag | Uhrzeit |
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Montag | 08:00 - 15:00 |
Dienstag | 08:00 - 15:00 |
Mittwoch | 08:00 - 15:00 |
Donnerstag | 08:00 - 18:00 |
Freitag | 08:00 - 12:00 |
Grundsätzlich werden bei jeder Kfz-Zulassung ähnliche Unterlagen benötigt. Handelt es sich nicht um einen Spezialfall oder kein gewöhnliches Pkw-Verfahren, bringen Sie in der Regel folgende Dokumente mit:
Für die Zulassung eines Fahrzeugs in Deutschland müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Sie benötigen ein Bankkonto, von dem Lastschriften eingezogen werden können (SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer). Die Gebühren der Zulassung sind direkt vor Ort zu zahlen, in der Regel per EC-/Girokarte. Das Fahrzeug benötigt eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Außerdem benötigen Sie eine Meldeadresse und den Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk Essen. Einen Führerschein brauchen Sie für die Zulassung nicht. Bei Vertretung durch Dritte ist eine Vollmacht sowie ein Ausweiskopie erforderlich.