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Zulassungsstelle Wismar (Stadt)

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zulassungsstelle Wismar (Stadt): Anschrift, Kartenansicht, Kontaktdaten sowie Hinweise dazu, welche Kennzeichen in der Zulassungsstelle Wismar (Stadt) vergeben bzw. registriert werden können. Außerdem erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie Ihr Kfz in Wismar (Stadt) schnell und unkompliziert zulassen.

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Adresse und Kontakt der Zulassungsstelle Wismar (Stadt)

Anschrift der Zulassungsstelle Wismar (Stadt)
Name der Stelle Wismar (Stadt)
Straße Scheuerstr. 2
Stadt Wismar
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Wismar (Stadt)
Telefon 03841-251-3290
Fax 03841-251-3203
E-Mail Adresse verkehrsangelegenheiten@wismar.de
Webseite wismar.de
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Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Wismar (Stadt)

Nachfolgend sehen Sie die aktuellen Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Wismar (Stadt). Für Sondertermine, abweichende Anliegen oder kurzfristige Änderungen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle. Sollten die hier angezeigten Zeiten nicht mehr aktuell sein, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis – wir aktualisieren die Angaben umgehend.

In der Regel können Sie vorab online oder telefonisch einen Termin bei der Zulassungsstelle Wismar (Stadt) buchen. Viele Behörden bieten dafür inzwischen ein Terminportal an. Die notwendigen Kontaktdaten und Links finden Sie oben auf dieser Seite.

Tag Uhrzeit
Montag 08:30 - 12:00
Dienstag 08:30 - 12:00
Dienstag 14:00 - 15:30
Donnerstag 08:30 - 12:00
Donnerstag 14:00 - 17:30
Freitag 08:30 - 12:00

Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassung in Wismar (Stadt)?

Grundsätzlich werden bei jeder Kfz-Zulassung ähnliche Unterlagen benötigt. Handelt es sich nicht um einen Spezialfall oder kein gewöhnliches Pkw-Verfahren, bringen Sie in der Regel folgende Dokumente mit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Firmen zusätzlich aktueller Handelsregisterauszug)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei Finanzierung/Leasing wird dieser häufig direkt an die Zulassungsstelle gesendet
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (z. B. TÜV-Bericht)
  • Vorhandene Kennzeichenschilder (bei Ummeldung/Wiederzulassung)
  • Gültige eVB-Nummer als Nachweis der Kfz-Versicherung

Muss ich für die Zulassung in Wismar (Stadt) bestimmte Voraussetzungen erfüllen?

Für die Zulassung eines Fahrzeugs in Deutschland müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Sie benötigen ein Bankkonto, von dem Lastschriften eingezogen werden können (SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer). Die Gebühren der Zulassung sind direkt vor Ort zu zahlen, in der Regel per EC-/Girokarte. Das Fahrzeug benötigt eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Außerdem benötigen Sie eine Meldeadresse und den Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk Wismar (Stadt). Einen Führerschein brauchen Sie für die Zulassung nicht. Bei Vertretung durch Dritte ist eine Vollmacht sowie ein Ausweiskopie erforderlich.

Tipp: Termin, Online-Dienste und Wunschkennzeichen

  • Prüfen Sie die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung auf der Website der Zulassungsstelle Wismar (Stadt).
  • Viele Anliegen (z. B. Adressänderung, Abmeldung) bieten manche Behörden bereits als Online-Dienst an.
  • Wunschkennzeichen können häufig vorab online reserviert werden – das spart Zeit vor Ort.

Aufgaben der Zulassungsstelle

  • Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung von Fahrzeugen
  • Abmeldung und Stilllegung
  • Adress- und Halteränderungen
  • Ausgabe bzw. Reservierung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung technischer Änderungen